BIO-PRODUKTION
WAS ES IST?
Der ökologische Landbau wird durch die EG-Verordnung 834/07 geregelt. Darin werden neben den technischen Produktionsstandards die für Pflanzenschutz, Düngung, Zubereitung und Lagerung erlaubten Produkte sowie die Kennzeichnungsregeln für Produkten aus biologischem Anbau definiert.
Genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Erzeugnisse sind ausdrücklich für den Einsatz im ökologischen Landbau ausgeschlossen.
WIE ERKENNT MAN EIN BIO-PRODUKT?
Die Kennzeichnung von Bio-Produkten muss die folgenden Angaben enthalten:
- das Bio-Logo der Europäischen Union
- den Namen der zugelassenen Prüfstelle
- die Angabe „Prüfstelle von MIPAAFT autorisiert“ mit dem entsprechenden Code der zertifizierenden Stelle (z.B. IT BIO 009)
- den Code der kontrollierten Gesellschaft/li>
- die Angabe der Herkunft der Rohstoffe (EU/Nicht-EU)
NATURATTIVA UND DER ÖKOLOGISCHE LANDBAU
Naturattiva ist von der Zertifizierungsstelle CCPB zertifiziert und jede Verpackung ist mit folgendem Label versehen: